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Schutzkonzept Strassenmusik- Fest  28.11.2021

1. Hygiene
An den Spielplätzen werden Desinfektionsmittel platziert, sodass sich Besucherinnen, Besucher, Musikerinnen und Musiker regelmässig die Hände desinfizieren können.

2. Maskenpflicht
Da sich die Spielplätze im freien befinden, besteht KEINE Maskentragpflicht.
Der Veranstalter wird auf Plakaten an den Spielorten darauf hinweisen dass eine Maskentragpflicht freiwillig ist aber empfohlen wird.

3. Zertifikatspflicht / Zugangskontrolle
Da sich die Spielplätze im freien befinden, besteht KEINE Zertifikatspflicht und es erübrigt sich eine Zugangskontrolle wie die Aufnahme von Kontaktdaten.

4. Abstände
Der Veranstalter wird die Besucherinnen und Besucher mittels Plakaten darauf hinweisen genügend Abstand zu halten.

5. Gastroangebot
Der Organisator des Strassenmusik- Fests wird keine Getränke und Speisen anbieten.

Möchte einer der Spielort- Gastgeber Speisen- und Getränke verkaufen, ist lediglich ein Take-Away-Betrieb möglich. Das bedeutet konkret, die Leute stehen in der Schlange (allenfalls in einer oder zwei Reihen) holen sich ihr Getränk oder ihr Essen und entfernen sich wieder von der Essens- oder Getränke- Ausgabe. Es sind KEINE Bartheken, Tische, Sitzgelegenheiten und Stehtische erlaubt.

6. Weitere Schutzmassnahmen
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen nicht am Anlass teilnehmen.


Den Anweisungen des Veranstalters ist Folge zu leisten.


 

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